URTEIL Karlsruhe erklärt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Staat darf kein „bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ erzeugen ➤ Seite 3
Das Vorratsdaten-Urteil hat Licht und Schatten: gut, dass Geheimdienste keinen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten. Doch das Urteil könnte Basis für eine umstrittene Kriminalpolitik werden.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz, entschieden die Verfassungsrichter. Doch die Freude der Kläger über das Urteil ist "nicht ungetrübt".
VORRATSDATENSPEICHERUNG Heute wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden. Gegen die sechsmonatige Zwangsspeicherung der Telekom-Verbindungsdaten hatten Bürgerrechtler und Politiker geklagt
Innenminister Thomas de Maizière prüft die Einführung des Datenbriefs, Merkel gibt Tipps für sicheres Sufen auf Facebook, StudiVZ und Co. und zu Google Street View.
Google lud zur Pressekonferenz, die aber keine richtige sein wollte. Statt Fragen zu erlauben, gab's lange Statements. Bis den Journalisten der Kragen platzte.
SCHWEIZER BANK Einem Kauf der Daten von deutschen Steuerbetrügern steht nichts mehr im Weg. Die hinterzogene Summe soll größer sein, als bisher bekannt war. Politiker raten zu schnellen Selbstanzeigen
2,5 Millionen Euro Einsatz – um die 100 Millionen Einnahmen. Da wird sich Schäuble an die pragmatische Maxime aus dem kaiserlichen Rom halten: Pecunia non olet.