MENSCHENRECHT Um behinderte Menschen zwangsweise in der Psychiatrie zu behandeln, muss das Psychisch-Kranken-Gesetz geändert werden, so der Senat. Sie einzusperren, soll weiterhin gehen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Der Präsident der Psychiatriegesellschaft, Peter Falkai, will keine Kontrolle der Medikation durch einen Richter. Letztlich schade das den Patienten, sagt der Psychiater.
Die Zwangsmedikation psychisch Kranker wird erschwert. Patienten in geschlossenen Einrichtungen dürfen vorerst nicht mehr gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden.
Hans-Georg Neumann hat zwei Menschen ermordet. Seit einem halben Jahrhundert lebt er nun im Gefängnis. Was macht das mit ihm? Und warum kommt er nicht mehr raus?
JUSTIZ Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte rügt die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach dem Abbruch einer psychiatrischen Unterbringung. Täter sitzen weiter
Wann muss ein Täter nachträglich in die Sicherungsverwahrung? SPD-Politikerin Christine Lambrecht über Schutz der Bevölkerung und Vermeidung von Rückfällen.
Das Verhältnis Berlins zu Sigmund Freud ist gespalten. Eine private Hochschule in Berlin-Moabit will der Psychoanalyse mehr Bedeutung einräumen als staatliche Unis.
Psychische Erkrankungen im Job nehmen zu. Die IG Metall fordert nun von der Politik eine Anti-Stress-Verordnung, um den steigenden Arbeitsdruck zu bekämpfen.
Längst nicht alle seelisch Angeknacksten machen eine Psychotherapie. Fast die Hälfte der Patienten mit schweren Depressionen wird nur hausärztlich behandelt.
Das Bundesverfassungsgericht klärt derzeit, ob Kliniken für schuldunfähige Straftäter privatisiert sein dürfen. Geklagt hatte ein psychisch Kranker Mann aus Hessen.
Die Richter haben den Begriff "psychische Störung" denkbar weit ausgelegt. Die Folge: Pädophile oder sadistische Straftäter können leichter für längere Zeit eingesperrt werden.
KRIMINALITÄT Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt „Gesamtkonzept“ zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung vor. Diese muss im Strafurteil bereits enthalten sein