Mehr Gruppentherapien und frühzeitige Medikamente verbessern die Versorgung, so Christine Freitag von der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass psychisch Kranken besonderer Schutz zusteht. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Regelung zu finden. Das ist gut so.
Rechtssicherheit gilt auch für einen verhassten Personenkreis. Wir müssen diese Menschen ertragen, die Frauen vergewaltigt oder Kinder ermordet haben. Auch in Freiheit.
In Deutschland wird der Ruf nach harten Strafen immer lauter. Nur: Sie bestehen bereits - und versagen. Eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft möchte das nicht wahrhaben.
Die Regierung hat bei der Gesetzesreform keine Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen. Nun müssen es Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht wieder hinbiegen.