Eine Hamburger Krankenkasse muss einem Schmerzpatienten fürs erste ein nicht zugelassenes Medikament bezahlen. Die Bundesrechtsprechung hat den Weg dazu geebnet: Wenn die Schulmedizin versagt, so die Richter, müssen dem Patienten Alternativen eröffnet werden
Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße hört Staatsrat Klaus Meister an. Dieser räumt mögliche Fehler bei Psychopharmaka-Vergabe an Jugendliche im Heim ein