■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen
■ Das Bundesverfassungsgericht stoppt Bayerns Regelungen zum Paragraphen 218. Auf Abtreibung spezialisierte Ärzte können vorerst weiter praktizieren. Die Karlsruher Entscheidung findet Beifall von CDU bis Bündnisgrünen