Asyl Schleswig-Holstein schiebt derzeit aus humanitären Gründen nicht nach Afghanistan ab und stellt sich damit gegen die Linie der Bundesregierung. Die Opposition fordert nun, den Kurs zu ändern
Schleswiger Oberverwaltungsgericht entscheidet: Syrische Flüchtlinge, die keine politische Verfolgung nachweisen können, bekommen nur begrenztes Bleiberecht
Die Verfahren sollen zukünftig innerhalb von 48 Stunden abgewickelt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zentralisiert deshalb die Vorgänge.
Seit das Abschiebegefängnis in Rendsburg vor acht Jahren eröffnet wurde, fordern Flüchtlingsverbände seine Schließung. Nun will das Land genau das tun. Doch Jubel bricht nicht aus, denn es fehlen Alternativen.