Die Ausstellung „Aufarbeiten“ im Schwulen Museum setzt sich kritisch mit der Offenheit der Homosexuellenbewegung für sexuelle Gewalt an Kindern auseinander.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.