Lehrpläne werden oft heiß diskutiert, nur an einem Fach wird nicht gerüttelt: am Religionsunterricht. Dabei könnten die Kirchen ihn sogar selbst übernehmen.
Legasthenie-Hinweise müssen im Zeugnis vermerkt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeugt von einem eingeschränkten Gerechtigkeitsbegriff.