Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.
Weil ein Siebenjähriger vom Religionsunterricht befreit werden sollte, wies ihn eine katholische Grundschule ab. Nun muss er quer durch die Stadt fahren.