Fünf Euro brutto die Stunde sind rechtswidrig
Urteil des Sozialgerichts Berlin: Arbeitslose müssen einen Vollzeitjob mit einem Entgelt unterhalb des Existenzminimums nicht annehmen. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II legen Untergrenze fest. Geteilte Reaktionen
4.3.2006