Er setzte sich für Leiharbeiter-Interessen ein. Deshalb sollte ein Arbeitnehmervertreter von Enercon gefeuert werden. Das hat ein Gericht nun untersagt.
Fluggesellschaften bekommen nach einem Unterstützerstreik kein Schadensersatz, urteilt das Frankfurter Arbeitsgericht. Die Annahme, das ein Streik rechtens sei, reicht aus.
Die Bundesregierung spielt auf Zeit. Vorerst wird der Schutz von Arbeitnehmern, die ihre Firma anzeigen, nicht verbessert. SPD und Grüne erarbeiten eigene Gesetzesvorlagen.
ARBEITSRECHT Nach einem EU-Urteil, das Nachteile für jüngere Arbeitnehmer für unzulässig erklärte, will die Regierung deren Diskriminierung beim Kündigungsschutz aufheben. Eine generelle Kürzung lehnt sie ab
Nun haben es die Gewerkschaften schriftlich: Sie dürfen Flashmobs im Arbeitskampf einsetzen. Damit werden die Happenings aus dem Internet wohl professionell politisiert.
Heute von 8 bis 11 Uhr ruft die Lokführergewerkschaft bundesweit zum Streik auf. Die Bahn wehrt sich – vor Gericht und mit einem Notfallfahrplan. Der soll gewährleisten, dass zwei Drittel aller Fernzüge und die Hälfte der Nahverkehrszüge fahren
Am Freitag entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit eines Lokführer-Streiks. Die Bahn bestätigte indes, dass zwei Ex-Unionspolitiker vermitteln werden.
Transnet-Chef Norbert Hansen fordert, dass sich die Gewerkschaften im Wahlkampf deutlicher positionieren. „Ich will, dass Rot-Grün weiterregiert“, sagt er. Sollten CDU und FDP versuchen, die Tarifautonomie aufzuweichen, will er mit „allen legalen Mitteln“ dagegen kämpfen. Auch mit Streik