Nun sollen Arbeitnehmer, die Missstände im Betrieb öffentlich machen, per Gesetz geschützt werden. Das plant die Bundesregierung. Bundesagrarminister Horst Seehofer sieht darin auch eine Möglichkeit, Fleischskandale aufzudecken
Silke K. wurde bei einer Beförderung übergangen, obwohl sie viel länger im Betrieb war als der männliche Konkurrent. Doch wie belegt man Diskriminierung?
Eine Mitarbeiterin verklagt den Versicherungskonzern R+V auf 500.000 Euro Schadenersatz. Grund: Ihr Chef soll versucht haben, sie aus dem Job zu drängen
Eine Diskriminierung nachzuweisen fällt Bewerbern oft schwer – zumal sie oft nicht wissen, wie sie ein Vorstellungsgespräch dokumentieren sollen und welche Details für ein juristisches Verfahren wichtig sein können
Razzia in Rom, Ermittlungen in Mainz: Ryanair gerät ins Visier von Ministerien und Gewerkschaften. In Italien wurde die Airline nun wegen "antigewerkschaftlichen Verhaltens" verurteilt.
Ein Bundestagsgutachten stärkt die Position der Eisenbahnergewerkschaft GDL.Ob die Lokführer auch im Fern- und Güterverkehr streiken dürfen, entscheidet heute aber das Landesarbeitsgericht in Chemnitz.
Wer von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt entlassen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung. Seit 2004 gilt als Richtlinie: Pro Beschäftigungsjahr sollte ein halbes Bruttomonatsgehalt gezahlt werden
Dem Gesetz zufolge gibt es nach der Geburt eines Kindes für ein Elternteil die Möglichkeit der dreijährigen Elternzeit, während der nicht gekündigt werden darf. Wollen Eltern danach in Teilzeit weitermachen, geht oft der Stress los
Der Heidelberger Arbeitsrechtler Thomas Lobinger kritisiert das teilweise Streikverbot des Arbeitsgerichts Chemnitz: Bei stundenweisen Streiks drohen keine unverhältnismäßigen Schäden.
Heute von 8 bis 11 Uhr ruft die Lokführergewerkschaft bundesweit zum Streik auf. Die Bahn wehrt sich – vor Gericht und mit einem Notfallfahrplan. Der soll gewährleisten, dass zwei Drittel aller Fernzüge und die Hälfte der Nahverkehrszüge fahren
Wenn die Lokführer am Freitag streiken, steht mindestens die Hälfte aller S-Bahnen und Regionalbahnen in Berlin still. Ungeachtet der Gerichtsentscheidung zum Streik hat die Bahn einen reduzierten Fahrplan angekündigt
Der Wirbel um das Gleichbehandlungsgesetz sei übertrieben - in Deutschland gebe es kaum offene Diskriminierung, meint Ulrich Tschöpe, Anwalt für Arbeitsrecht.
Bahn-Vorstand und Lokführer folgen einem Vergleichsvorschlag der Richterin: Während des Vermittlungsversuchs durch Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler sollen die Züge rollen. Arbeitsrechtsexperte ist skeptisch: Mediation „weder Fisch noch Fleisch“