Bußgeld für streikende ZDLer
Wegen ihrer Teilnahme am letzten bundesweiten Streik sollen die Zivildienstleistenden 50 Mark Strafe bezahlen / Selbstorganisation ruft mit einem Vordruck zur gerichtlichen Überprüfung auf ■ Aus Bremen Dirk Asendorpf
14.8.1989