■ Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesregierung einen Rüffel, bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der EG-Fernsehrichtlinie / Einzig die Quotenregelung ist ungültig
Der Vermittlungsausschuß stärkt die Kompetenzen der Länder / Der Bundestag muß erneut über Umweltschutz, Mitmenschlichkeit und Antidiskriminierung beraten ■ Aus Bonn Erwin Single