Eine gravierende Sicherheitslücke beim Messengerdienst WhatsApp ermöglicht es, ein Smartphone durch einen Video-Call zu kapern. Eine Expertin rät zu einem Update.
Eine Frau wollte eine übers Netz verkaufte Uhr nicht zurücknehmen. Ob sie als Händlerin behandelt werden soll, komme auf die Gewinnabsicht an, urteilte der EuGH.