250 Euro Strafe und die Versicherung, nie wieder Pornos im Netz abzurufen – ist dieses Vorgehen gegen User korrekt? Die Staatsanwaltschaft Köln prüft das jetzt.
Die Gema und der Bundesverband der Musikveranstalter haben sich endlich auf neue Vergütungs-Regelungen geeinigt. Die Veranstalter zeigen sich zufrieden.
Als ob die Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Steite Redtube nicht schon reichte – nun gibt es Nachahmer. Die verschicken Viren-Mails, die als Anwaltspost getarnt ist.
Google bringt die Radiofunktion und ein Streamingangebot seiner Musik-App Play jetzt auch nach Deutschland. Dafür einigte sich das Unternehmen sogar mit der Gema.
Laut dem Oberlandesgericht München muss ein Online-Versandhändler nicht für Inhalte von E-Books haften. Der Fall landet aber wohl vor dem BGH in Karlsruhe.
Darf die VG Wort weiter nach ihrem festen Schlüssel Geld an Autoren und Verlage verteilen? In einer Einzelfall-Entscheidung sagt das Oberlandesgericht München: Nein.
Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Haftstrafe von Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg gesenkt. Es geht um den Website-Hack einer IT-Firma.
Wer im Netz Speicherplatz anbietet, haftet in bestimmten Fällen für Rechtsverletzungen. Der Bundesgerichtshof verschärfte nun die Prüfungspflichten für Plattformbetreiber.
Künstler und Produzenten wollen das Monopol der Verwertungsgesellschaft brechen. Das Startkapital für eine „faire Alternative“ ist so gut wie zusammen.