Die Aufregung um einen Urheberschutz für Fotos vor öffentlichen Gebäuden hat sich gelegt. Das EU-Parlament hat sich für die Freiheit des Fotografierens entschieden.
Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum Wasserverschmutzung.
Die Justiz geht erneut gegen das Streaming-Portal vor, das unter Verdacht steht, raubkopierte Inhalte zu verbreiten. Zwei Beschuldigte wurden festgenommen.