Die Missachtung von Abstandsregeln hatten die Beamten als Grund angeführt, den Protestzug durch Berlins Zentrum nicht zuzulassen. Eine Kundgebung fand dennoch statt.
Die Veranstalter hätten Vorkehrungen getroffen, um auf Teilnehmer einzuwirken, urteilt das Verwaltungsgericht. Das Hygienekonzept ist allerdings fragwürdig.
Der Berliner Innensenator hält seine Entscheidung weiter für richtig. Mittlerweile gibt es einen Eilantrag gegen das Demo-Verbot – und eine heftige Debatte.