Mehr als 8.000 ausreisepflichtige Asylsuchende wurden in andere EU-Länder abgeschoben. Am häufigsten erfolgten die Abschiebungen in das Ankunftsland Italien.
Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.
Statt Geflüchtete auszuweisen, die gut integriert seien, müsse der Rechtsstaat bei Straftätern durchgreifen, so Baerbock. Und denkt speziell an eine Gruppe.