Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.
Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt teils verboten.