Seit März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um Kitas besuchen zu können. Eine Beschwerde dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht jetzt endgültig ab.
Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Es bleibt dabei: Wer in Kliniken und Heimen arbeiten will, muss geimpft sein. Eine entsprechende Beschwerde lehnten die Karlsruher Richter:innen ab.