Das BVerfG lehnt die Klage einer Mutter ab, die ihr überfordertes Kind auf der Regelschule lassen wollte. Ihr war das Sorgerecht teils entzogen worden.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.