Für Inklusionsaktivist Raúl Krauthausen stellt das neue Teilhabegesetz keinen Meilenstein dar. taz-Redakteurin Barbara Dribbusch sieht Fortschritte. Ein Gespräch.
Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen – scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine Vorlage aus dem Netz.
Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. Künftig gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht angezeigt wird.
Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vor.
Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband verlangt 520 Euro für Hartz-IV-Bezieher. Erst dann sei Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Hartz-IV-Empfänger, die ihre Hilfsbedürftigkeit selbst herbeiführen oder verschärft haben, sollen künftig erhaltene Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen.
Die Jobcenter sollen öfter als bisher die Daten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern kontrollieren. Das gilt auch für Mitbewohner, die kein Hartz IV bekommen.
Auch 2016 fließt viel Fördergeld an den Bund zurück. Die Jobcenter sagen, ihnen seien die Hände gebunden. Das könne nicht sein, sagt die Arbeitnehmerkammer Bremen.