In der langen Nacht der „Zeit“ feiert die Wochenzeitung sich selbst, natürlich mit Herausgeber Helmut Schmidt und Chefredakteur Giovanni di Lorenzo. Die taz weiß schon, worüber sie reden.
Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen. Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums Berufungsverfahren.
Der BGH kippt überraschend das Räumungsurteil gegen Friedhelm Adolfs. Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden.
Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt der Bundesgerichtshof.
Gute Dealer wissen: Konsumiere nie das Zeug, das du den Kunden verkaufst. Von daher ist das ab 2015 geltende Verbot des US-Tabakkonzerns Reynolds konsequent.
Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof zu.