EuGH-Generalanwalt Niilo Jääskinen ist gegen ein „Recht auf Vergessenwerden“ und entlastet damit Google. Wenn ihm der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt.
Die Suchmaschine Duckduckgo legt Wert auf die Privatsphäre ihrer Nutzer. Seit den ersten Berichten um die NSA-Überwachung wird sie viel häufiger genutzt.
Google kann nicht gezwungen werden Informationen zu löschen, meint der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes. In einem anderen Punkt aber hatte der Konzern keinen Erfolg.
US-Behörden haben bei den Netzkonzernen im großen Stil Daten abgefragt. Meist geschehe dies im Rahmen von Polizeiarbeit, erklärt Apple und versucht Kundensorgen zu zerstreuen.
Verabredungen sind durch das Internet nicht leichter geworden. Hat man einen Termin gefunden, weiß man oft nicht mehr, warum. Ein Gesetz sollte helfen.
Die Chefs von Google und Facebook verlautbaren: Unsere Firmen gewähren dem US-Geheimdienst keinen Zugriff auf Nutzerdaten. Zeitungen hatten etwas anderes berichtet.
Jeder Browser verursacht eine einzigartige Datenspur im Netz. Sie auszulesen, könnte das Online-Banking sicherer machen. Aber auch personalisierte Werbung erleichtern.
Hamburgs Datenschützer verhängt gegen Google ein Bußgeld von 145.000 Euro. Grund ist das Speichern von Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen beim Street-View-Einsatz.
Laut „Financial Times“ ist Google bereit, Verweise auf konkurrierende Suchmachinen prominenter zu platzieren. Damit will der Konzern die EU-Kartellwächter besänftigen.
Googles Betriebssystem Android ist Marktführer bei Smartphones. Mehrere Konkurrenten, darunter Microsoft und Nokia, haben bei der EU nun Beschwerde eingereicht.