Der ehemalige Leiter der Hamburger Soko „Cold Cases“ hat sich im Fall Frank S. nicht strafrechtlich schuldig gemacht. Trotzdem bleiben am Ende nur Verlierer.
Das Hamburger Verwaltungsgericht verbietet nächtliche Razzien bei Ausreisepflichtigen ohne richterlichen Beschluss. Die Hamburger Ausländerbehörde will gegen das Urteil vorgehen und bleibt vorerst bei der Praxis