„Wollen wir im Krieg mitbestimmen?“
DGB billigte im nachhinein Notstandsgesetzgebung / 1984 Verordnung von Blüm zugestimmt, die Zwangsrekrutierung von Arbeitskräften im Krieg regeln sollte / Mitwirkung in Arbeitsausschüssen zugesichert ■ Von Martin Kempe
18.7.1988