INTERNET Gesetzentwurf stellt WLAN-Betreiber von Haftung frei – aber nur wenn sie den Zugang verschlüsseln und die Nutzer Gesetzestreue versprechen. Privatleute müssen zudem alle Benutzer namentlich erfassen
Ein geleaktes Papier zeigt: Die EU-Regierungen sind dabei, die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit aus der Grundverordnung zu streichen.
Erst der Autozug, dann die Nachtverbindungen. Die Bahn kürzt im Fernverkehr drastisch, obwohl die Nachfrage groß ist. Betriebsräte protestieren dagegen.