Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.
Der „Welt-Statusreport“, der Faktencheck zur Atomindustrie 2012, erscheint bei der taz – während die Wahl in Japan für die Atombranche glimpflich ausgeht.