Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.
Auch freie Journalist:innen dürfen im Rahmen stabiler Geschäftsbeziehungen wegen ihrer Homosexualität nicht diskriminiert werden, entschied der EuGH
Bayern will vor dem Verfassungsgericht klagen, falls die Ampelkoalition den Abtreibungsparagrafen 218 kippt. Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich.