Deutschland ist auch juristisch in der Realität angekommen: Die militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan werden jetzt als "bewaffneter Konflikt" bezeichnet.
BUBACK-MORD Ex-RAF-Terroristin wird wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback festgenommen. 32 Jahre nach ihrer ersten Verhaftung im Mai 1977. Ermittler sehen Verena Becker nicht als Schützin
Das oft bemühte Bild, in Deutschland könnten Dutzende von islamistischen Schläfern auf ihren Einsatz warten, wurde in diesem Prozess nicht ansatzweise bestätigt.
Alte Protest-Instrumente wie Demos und neue wie die Onlinepetitionen ergänzen sich gegenseitig. Das eine liefert schöne Bilder, das andere große Zahlen.
Bevor das Bundesverfassungsgericht immer wieder über die Wehrpflicht entscheiden soll, gehört sie besser abgeschafft. Attraktive Angebote für Freiwillige sind die Alternative.
Das Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag ist pragmatisch und doch von Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat.
Die Ermittlungspanne beim "Phantom von Heilbronn" zeigt: DNA-Spuren sind lange nicht so verlässlich wie es scheint. Die Polizei darf sich nicht auf der Sicherheit der Methode ausruhen.
Auch die Polizei kann mal auf eine Fälschung hereinfallen. Aber zur Verteidigung einer dann wackeligen Behauptung sollten die Ermittler nicht anfangen, Lügen zu verbreiten.
Was konkret aus dem neuen Unterhaltsrecht wird - mal sehen. Klar ist aber schon jetzt: Auf lange Sicht könnte es sich positiv auf die Position der Frau auf dem Arbeitsmarkt auswirken.
Das Urteil des Verfassungsgerichts beendet die Debatte von der Union über einen Nationalen Sicherheitsrat. Künftig wird niemand wagen, Kriegseinsätze am Bundestag vorbeizubugsieren.
In der Sache bekommt Innenminister Schäuble vom Verfassungsgericht, was er wollte. Doch nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, muss man umsetzen.
Die Begründung für das Ende der Hafterleichterungen Klars wirkt an den Haaren herbeigezogen. Das Rechtsgefühl des Ex-Terroristen ist ausgeprägter als das des zuständigen Ministers.
Die Horroszenarien, mit denen Bürgerrechtler jetzt den Gang nach Karlsruhe rechtfertigen, sind maßlos übertrieben. Damit konterkarieren sie ihr eigenes Kampagnenmotto.