Der Rechtsextremist, der Dutzende Gewaltdrohungen unter dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll, ist gefasst. Das ist gut. Doch es bleiben offene Fragen.
Die Kirche darf von ihren Beschäftigten keine Loyalität einfordern. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schränkt die kirchliche Macht nicht wirklich ein.