Die Bundesanwaltschaft hat den bereits verurteilten Ex-IS-Anhänger Harry S. nachträglich wegen Mordes angeklagt. Das sei unzulässig, sagt der Hamburger Staatsschutzsenat
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat beschlossen, dass die Abschiebung eines Ivorers nach Italien rechtswidrig ist. Die Zustände dort seien zu schlimm.
Das Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den G20-Krawallen verboten. Die taz hat mit einem Aktivisten des Netzwerks gesprochen.