Braunschweiger Polizei nimmt Jugendlichen fest, der sich über eine Personenkontrolle beschwerte. Dann wird die Wohnung seiner Gastgeberin durchsucht - ohne Beschluss. Polizei nennt Darstellung "Blödsinn".
Die Polizei durchsuchte die Wohnung einer Braunschweigerin, weil einer ihrer Gäste beschuldigt wird, Widerstand geleistet zu haben. Selbst wenn: Das rechtfertigt nicht das Eindringen in ihre Privatsphäre.
Während die Energiekonzerne gegen den Atomausstieg klagen wollen, wollen ihn die Demonstranten in Brokdorf schneller. Und die Grünen suchen nach einer Position.
Wo die Zeit stehen geblieben ist: Wenn sich die Vattenfall- und Eon-Betriebsräte hinstellen und behaupten, dass eine hundertprozentige Netzübernahme die Arbeitsplätze gefährdet, ist das falsch.
Der SPD-Senat möchte das besetzte Stadtteilzentrum unter Denkmalschutz stellen. Damit soll der Verkauf durch den Eigentümer Kretschmer verhindert werden.
Polizisten gehen mit Knüppeln und Pfefferspray gegen Teilnehmer einer Performance zur Zukunft der Rindermarkthalle vor, die sich als Kühe verkleidet haben.
Gefahrengebiete sind ein faktisches Konstrukt eines "Notstands- und Ausnahmerechts", bei dem der Polizei Tür und Tor für Willkür geöffnet wurde. Die Klage ist längst überfällig.
Eine Bewohnerin aus dem Hamburger Schanzenviertel klagt gegen das Polizeigesetz, das die Festlegung von "Gefahrengebieten" zulässt. Dort sind verdachtsunabhängige Personalienkontrollen zulässig.
Im Prozess um einen Raubüberfall steht der Tod eines 16-Jährigen im Mittelpunkt: Handelte das 77-jährige Opfer in Notwehr oder war es Totschlag mit Vorsatz?
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.
Das Landgericht Hamburg billigt dem Opfer einer rechtswidrigen G 8-Razzia nur eine geringe Entschädigung zu. Justizbehörde hatte die Zahlung jahrelang verweigert.
Strafprozess um einen illegal in Hamburg lebenden Türken wegen Verstoß gegen das Ausländergesetz. Gericht umgeht neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Den unpolitisch motivierten alljährlichen Krawallen allein mit Polizeistaatsmethoden zu begegnen schafft zwar kurzfristig Ruhe, längerfristig ist das aber keine Befriedungsstrategie für solche Tage.