Aufatmen für Kleindealer und Konsumenten
■ Fehler in der Rechtsprechung führte bundesweit zu Strafverschärfung für Haschischbesitz / Welle von Revisionsverfahren vor der Wende? / Erhöhter Strafrahmen für „nicht geringe Menge“ darf nicht angewandt werden / „Gesamt–THC“ von 37,5 g ist neue Grenze
21.12.1987