Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine Kontroverse ausgelöst.
Auch für den bayerischen Grenzschutz ist die Bundespolizei zuständig, sagt der Verfassungsgerichtshof. Es ist ein Rückschlag für Söders Prestigeprojekt.
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittel-Rettern. Die Strafurteile gegen zwei bayerische Studentinnen seien nicht willkürlich