Das BVerfG lehnt die Klage einer Mutter ab, die ihr überfordertes Kind auf der Regelschule lassen wollte. Ihr war das Sorgerecht teils entzogen worden.
Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.