Eine Alternative zum Knast: Im einem würtembergischen Projekt sollen straffällige Jugendliche Gesetzestreue und christliche Werte erlernen. Auch Muslime müssen zum Gottesdienst.
Ab sofort müssen Firmen die von ihnen verursachten Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Laut Umweltexperte Christian Schrader nutzt dies dem Arten- und Naturschutz.
Der Bundesgerichtshof zweifelt in Verfahren gegen die "militante gruppe". Die Vereinigung wird nach taz-Informationen wohl nicht als Terrorbande eingestuft.
Der Heidelberger Arbeitsrechtler Thomas Lobinger kritisiert das teilweise Streikverbot des Arbeitsgerichts Chemnitz: Bei stundenweisen Streiks drohen keine unverhältnismäßigen Schäden.
Die Generalbundesanwältin und der Stuttgarter Verfassungsschutz sind uneins, ob es die "Islamische Jihad Union" gibt. Sie bekannte sich zu den Bomben im Sauerland.
In einigen Bundesländern werden Nummernschilder von Autos an bestimmten Straßen automatisch fotografiert, um gestohlene Wagen zu ermitteln. Datenschützer klagten dagegen.
Staatliche Spitzel sollen sich beim neuen NPD-Verbotsverfahren zurückhalten, fordert der SPD-Chef. Dass das letzte Verfahren schon an der Existenz von V-Leuten scheiterte, hat er übersehen.
Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Gefängnis bleiben - das gab es im Jugendstrafrecht bisher nicht. Durch ein neues Gesetz können nun auch Jungtäter länger festgehalten werden.