Nachdem das Landgericht München die Sicherheitsverwahrung von Karl D. abgelehnt hat, spricht sich ebenfalls der Bundesgerichtshof gegen sie aus. Viele Anwohner protestieren weiter.
Ein Arzt hat sich selbst angezeigt, weil er in seiner Klinik Embryonen mit Gendefekten selektierte. Er hat gute Chancen, dass ihn der Bundesgerichtshof freispricht.
Im Schadenersatzprozess lehnt der Anwalt von Kindesmörder Gäfgen erneut einen Sachverständigen ab. Gegen diesen wird wegen Gefälligkeitsgutachten ermittelt.
Eine Studie hat ergeben, dass sich Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung kriminalpolitisch lohnen. In Wohlfahrtsstaaten ist die Angst vor Überfällen deutlich geringer.
Bürgerrechtler Patrick Breyer rief zur Wahl der FDP auf, ist nun aber enttäuscht über die Beschlüsse zu Vorratsdatenspeicherung und EU-Fluggast-Datenspeicherung.
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen fordert vom Land Hessen Schmerzensgeld wegen Gewaltandrohung. Jetzt tauscht das Gericht den renommierten Gutachter Leygraf aus.
Berlin, Hamburg und Bremen wollen, dass ein Diskriminierungsverbot wegen "sexueller Identität" im Grundgesetz verankert wird. Der CDU dürfte es schwerfallen, das abzulehnen.
Die Linksfraktion in Schleswig-Holstein hält die Landesregierung, die auf Überhangmandaten beruht, für verfassungswidrig. Hat die Klage Erfolg, könnte Merkels Bundesratsmehrheit noch wackeln
Hansenet scheitert mit einem Eil-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung beim Verwaltungsgericht Köln. Jetzt muss das Telekom-Unternehmen die Verbindungen seiner Kunden aufzeichnen.
Nach dem deutschen Bombenabwurf auf Tanklaster stellt sich die Frage, wann Soldaten töten dürfen. Verurteilt werden sie dafür nur, wenn sie den Tod von Zivilisten "sicher" erwarten.
Die Bundesregierung muss mit dem Bundestag verhandeln, wenn sie bei EU-Vorhaben von Parlaments-Vorgaben abweichen will. Bisher machen Abgeordnete von ihren Rechten wenig Gebrauch.
Der Wahlausschuss hat "Die Partei" des Ex-Titanic-Chefs zu Unrecht von der Bundestagswahl ausgeschlossen, sagt Parteienrechtler Morlok. Er hofft, dass die OSZE das deutsche Wahlrecht rüffelt.
Der Verteidigungsminister will die Verfassung ändern, damit die Bundeswehr Geiseln befreien kann. Das ist aber heute schon zulässig, erklärt Justizministerin Zypries.
Kritiker von Internetsperren fordern Bundespräsident Köhler auf, das vom Parlament verabschiedete Gesetz nicht zu unterzeichnen. Ihr Argument: Der Bundestag war gar nicht zuständig.
Ein Sexualmörder, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, bleibt nach der Haft im Gefängnis. Er ist der erste auf den ein entsprechendes Gesetz angewandt wird.
Ex-Verfassungsrichter Hassemer feiert bei der Vorstellung des Grundrechtereports die Wiedergeburt des Datenschutzes und fragt: "Wie erleben Menschen Scham?"