Nach dem Völkerstrafgesetzbuch kann die Bundesanwaltschaft Kriegsverbrechen weltweit verfolgen – von Rumsfeld bis zu den Taliban. Warum tut sie es so selten?
DEMOKRATIE Auslandsdeutsche dürfen in Deutschland nur wählen, wenn sie hier drei Monate gelebt haben. Das geht nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht
Über die Beschneidung wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, warnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Gekippt wird das geplante Gesetz aber kaum.
Ein neues Urteil hilft Betreibern von Hotspots: Sie müssen nicht die Daten ihrer Nutzer speichern. Doch die Haftung für Verstöße gegen das Urheberrecht bleibt bestehen.
Die Funkzellendaten eines mutmaßlichen Täters waren bei seiner Mobilfunkfirma gespeichert. Und das, obwohl Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht erlaubt ist.
Das Verfassungsgericht lehnt mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene Besetzung des 2. Strafsenats ab. Ein Ende des Dauerstreits ist dennoch nicht in Sicht.
WAHLRECHT SPD und Grüne haben gegen die Regeln zu den Überhangmandaten geklagt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden – und ist in dieser Frage gespalten
Der Freispruch für einen Richter wird aufgehoben, der einen Angeklagten zur Einschüchterung in eine Gefängniszelle gesperrt hatte. Der Prozess wird nun wiederholt.
Vor zwei Jahren beschlagnahmte die Polizei die Trommel einer Freiburger Sambagruppe und behielt sie ein Jahr. Das erklärte ein Gericht nun für unrechtmäßig.
Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stellt den neuen Grundrechtereport vor. Deutschland hat Nachholbedarf: Illegale sollen ohne Angst zur Schule gehen können.
Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in Karlsruhe war, so Buback.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Beteiligung am Buback-Mord bestritten. Sie habe nur eine Vorbesprechung erlebt. Wer damals schoss, ließ sie offen.
FDP und Gewerkschaften sind aus verschiedenen Gründen gegen die Mindestlohnidee der CDU. Das ruft wiederum die Opposition auf den Plan. Die Debatte wird hitzig.
Die mögliche Verfassungsklage von SPD und Grüne gegen das Betreuungsgeld könnte scheitern. Denn der Staat darf in der Familienpolitik viel selbst entscheiden.