Landesverrat Das Justizministerium sah im „Netzpolitik“-Fall keine Staatsgeheimnisse verletzt – aber nur, weil es „Vorveröffentlichungen“ von anderen Medien gab
BUNDESGERICHTSHOF Grundsätzlich darf sich niemand mit dem Messer gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen wehren. Ein betroffener Iraker wäre nicht „rechtsschutzlos“ gewesen
JUSTIZ In Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht bei Familienkonflikten sollen nur noch ausgebildete Sachverständige eingeschaltet werden. Künftig werden die Anforderungen erhöht