Bislang wurden fast keine Flüchtlinge nach Griechenland zurückgeschickt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dort keine Verelendung drohe.
Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.
Das Bundesverfassungsgericht prüft die internationale Verantwortung Deutschlands für US-Drohnen-Angriffe. Ein Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.