■ Noch vor dem Abbruch des Hungerstreiks der RAF-Gefangenen 1989 hat die Bonner Regierung beschlossen, den direkten Kontakt zur Kommandoebene zu suchen, um sie auf ein Stillhalteabkommen zu verpflichten. Im Gegenzug sollten die Inhaftierten zusammengelegt werden. Sogar noch nach den Attentaten auf Alfred Herrhausen und Hans Neusel war Bonn bereit, mit den Aktiven „über alles“ zu reden. Die RAF ihrerseits verlangt als Vorbedingung die Zusammenlegung.
■ Hamburgs oberster Verfassungsschützer Christian Lochte kündigt einen neuen Vorstoß für die Zusammenlegung der RAF-Gefangenen an. Ihm geht es nicht um humanitäre Ziele. Lochte ist sicher: Ohne die derzeitigen Haftbedingungen, die die „Kampfeshaltung der Häftlinge nur stabilisieren“, würde es das Phänomen RAF nicht mehr geben.
Till Meyer wurde als Mitglied der Bewegung 2. Juni unter anderem wegen Geiselnahme zu 15 Jahren verurteilt Von 13 Jahren abgesessener Haft hat er über neun Jahre unter den verschiedensten Isolationshaftbedingungen gesessen ■ I N T E R V I E W