■ Auf dem Polizeirevier in Vegesack hatte ein Polizist Oralverkehr mit einer Festgenommenen. Keine Straftat, findet die Staatsanwaltschaft. Der Polizist kehrte jetzt in den Dienst zurück.
■ Jugendliche im 23-Stunden-Einschluß sollten die absolute Ausnahme sein. Derzeit sitzen 12 Jugendliche in Einzeluntersuchungshaft. Doch Richtern ist der erzieherische Aspekt der Haft egal