Der Mammut-Prozess um die Ermordung Siegfried Bubacks im Jahr 1977 geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine Entscheidung. Was ist denkbar?
In der Finanzplanung 2013 enthalten: das Betreuungsgeld. Finanzminister Wolfgang Schäuble erklärt, dass er den Kompromiss um die Familienleistung umsetzt.
Ein deutscher Islamist soll bei einer US-Drohnenattacke gestorben sein. In einem ähnlichen Fall prüft die Bundesanwaltschaft seit 2010, ob sie ermitteln kann.
Der BGH hebt das Urteil gegen den Vater des Amokschützen wegen eines Verfahrensfehlers auf. Er wurde verurteilt, da er angeblich um die Mordphantasien des Sohnes wusste.
In den skandinavischen Ländern gibt es das Betreuungsgeld längst. Auch, wenn es als kontraproduktiv bewertet wird, wird es in Anspruch genommen – oft notgedrungen.
ELTERNUNTERHALT Das Paar hat keine Kinder, es kümmert sich um die demente Mutter. Wie sich eine Familie um einen Pflegefall herumsortiert – mit beträchtlichem Streitpotenzial
Viele CDU-Politiker wollen kein Betreuungsgeld für Eltern. Doch Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht ist dafür: Die Debatte hält sie für emotional und überhitzt.
Für Piraten ist Familie da, wo sich Erwachsene um Kinder und Alte kümmern. Die Partei will das Ehegattensplitting abschaffen sowie Homosexuellen Adoptionen erleichtern.
Ein festgenommener 18-Jähriger gesteht, das 11-jährige Mädchen in Emden umgebracht zu haben. Nach einem Lynchaufruf gegen den zuerst Verdächtigten gibt es Kritik.
Ein junger Rom soll zum zweiten Mal abgeschoben werden. Gegen seine erste Abschiebung hatte sein Vater im Jahr 2002 protestiert und sich in einem Rathaus verbrannt.
Mehr Sandkasten statt Bundestag: In einem Brief fordern Frauen von SPD-Parteichef Gabriel eine Vorbildrolle als Vater. In der Parteizentrale ist man wenig begeistert.
Erstmals können Baden-Württemberger ihre Kinder für die Gemeinschaftsschule anmelden. Das rot-grüne Prestigeprojekt muss sich nun in der Praxis beweisen.
KINDER Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verweigert biologischen Vätern ein Recht auf Anfechtung der Position des rechtlichen Vaters. Auch der Gentest bleibt versagt