Die Polizei hätte das Islamistische Kulturzentrum in Bremen Ende Februar nicht durchsuchen dürfen, stellt das Landgericht fest: Es habe keine ausreichenden Hinweise gegeben, dass in der Einrichtung Waffen und Terroristen zu finden seien.
Gegen den Hauptverdächtigen beim Bremer Anti-Terror-Einsatz wird es nach derzeitiger Aktenlage kein Strafverfahren geben – es liegt nichts gegen ihn vor.
KOMPETENZEN CDU-Chefs der Nordländer fordern Verlagerung der Zuständigkeit bei Terrorwarnungen in den Bund und erhalten dafür Unterstützung von Bremer Grünen. Nur die SPD lehnt ab