Kurz vor den Wahlen in Sachsen und Brandenburg haben in Dresden 40.000 Menschen für eine offene, freie Gesellschaft demonstriert. Hier einige Kommentare von taz-LeserInnen
CDU-Chefin AKK lässt über einen Parteiausschluss des Ex-Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen spekulieren. In Sachsen gibt es noch eine andere Debatte.
Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September nur mit 30 Listenkandidaten antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Freitag entschieden. Ursprünglich hatte die AfD 61 Kandidaten nominiert, wegen formaler Mängel wurden aber nicht alle zugelassen. Derzeit hat der Landtag 126 Sitze.