Bundesanwaltschaft bezeichnet „Teilkomitees“ der Arbeiterparte Kurdistans als terroristische Vereinigung / Mehrere Morde und Mordversuche angelastet / Zur Tarnung sollen scheinbar legale Organisationen benutzt werden ■ Aus Karlsruhe Max Holz
■ Die Bundesanwaltschaft will eine terroristische Vereinigung innerhalb der kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgemacht haben / Laut Bundesanwaltschaft bislang keine Beweise über organisierte Zusammenhänge
Asylfolgeantrag eines in der Türkei von Folter bedrohten Kurden vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgelehnt / Odyssee eines politischen Flüchtlings / Antrag an Petitionsausschuß ■ Von Klaus-Peter Klingelschmitt