■ Die Baugenehmigung für das Brennelemente–Zwischenlager ist ausreichend, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster / Baustopp bleibt vorläufig bestehen / Niederlage für Atomkraftgegner
■ Grundsatzurteil gegen Volkszählungsboykotteure: Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Aussetzungsanträge ab / Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sind für die Richter unwichtiger als das Gemeininteresse