Kommentar von
Kai von Appen
Es reicht demnach schlicht nicht aus, Gewaltszenarien an die Wand zu malen, um versammlungsfeindliche Maßnahmen durchzusetzen. Einmal mehr haben die Richter deutlich gemacht: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und bereits die kleinste Auflage, die eine physische Barriere aufbaut, stellt einen Eingriff dar.L